Arbeitskraft & Unfall
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre finanzielle Lage ist stets abhängig vom Einkommen – also von der Arbeitskraft. Können Sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten, ist auch die knappe Rente der gesetzlichen Versicherung keine Hilfe. Diese zahlt nur, wenn sie absolut erwerbsunfähig sind. Solange sie noch irgendeiner Tätigkeit egal wie gering bezahlt nach gehen können, gehen sie leer aus. Da hilft nur eine private Absicherung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Grundfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt dann zum Tragen, wenn Sie KEINEM Beruf mehr als 3 Stunden pro Tag nachgehen können. Dann gelten Sie als erwerbsunfähig Eine private Absicherung, in Form einer monatlichen Rente ist die passende Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente da diese meist sehr niedrig ausfällt.