Arbeitskraft & Unfall

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre finanzielle Lage ist stets abhängig vom Einkommen – also von der Arbeitskraft. Können Sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten, ist auch die knappe Rente der gesetzlichen Versicherung keine Hilfe. Diese zahlt nur, wenn sie absolut erwerbsunfähig sind. Solange sie noch irgendeiner Tätigkeit egal wie gering bezahlt nach gehen können, gehen sie leer aus. Da hilft nur eine private Absicherung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Grundfähigkeitsversicherung

Diese Existensschutzversicherung sichert ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ab. Das heißt sie springt ein, wenn sie eine Fähigkeit für mindestens 6 Monate verlieren, unabhängig davon ob Sie ihren Beruf weiterhin ausführen können oder nicht.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt dann zum Tragen, wenn Sie KEINEM Beruf mehr als 3 Stunden pro Tag nachgehen können. Dann gelten Sie als erwerbsunfähig Eine private Absicherung, in Form einer monatlichen Rente ist die passende Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente da diese meist sehr niedrig ausfällt.

Unfallversicherung

Egal ob Heim-, Sport- oder Arbeitsunfall, die private Unfallversicherung deckt anders als die gesetzliche, jeden Unfall weltweit ab. Dabei leistet sie meist eine einmalige Kapitalleistung zum Schutz vor finanziellen Folgen eines Unfalls.