Heim & Haftung

Privathaftpflichtversicherung

Wer kennt es nicht, man ist im Stress, muss sich beeilen und da passiert es…

Ganz egal ob aus Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit, sobald man Dritten einen Schaden zufügt, ist man verpflichtet diesen zu ersetzen. Gleiches gilt natürlich auch wenn Kinder einen Schaden verursachen.

Gesetzlich geregelt wird diese Schadensersatzpflicht im § 823 des BGB: ,, Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob Sie derzeit in der Lage sind den Schaden zu begleichen oder nicht, daher ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Diese tritt im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch die versicherten Personen verursacht werden ein.

Bauherrenhaftpflicht

Ein Bauherr trägt eine enorme Verantwortung. Er haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese können beispielsweise entstehen wenn sich der Arbeiter oder Besucher auf der Baustelle verletzen, diese werden von der Bauherrenhaftpflicht abgesichert.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden am Rohbau durch Sturm, Flut, Hagel, mutwillige Beschädigung, Glasbruch, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern und Diebstahl fest eingebauter Materialien ab. Dabei werden benötigte Kosten zur Wiederherstellung des Bauzustandes übernommen.

Hausratversicherung

Das Fahrrad ist verschwunden, der Trockner brennt durch Überhitzung oder der Fernseher ist durch Überspannung aufgrund von Blitzschlag defekt. Wenn so etwas passiert, steht man oft vor der Frage wie man eine Neuanschaffung stemmen soll. In solch einer Situation kann Ihnen eine Hausratversicherung viele Sorgen abnehmen. Wie der Name schon vermuten lässt, schützt die Hausratversicherung alle ihre Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände gegen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, oder Vandalismus. Zusätzlich können Sie das geliebte Hab und Gut auch gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsche oder Schneedruck absichern lassen.

Gebäudeversicherung

Die eigenen 4 Wände bieten uns Schutz, Geborgenheit, Sicherheit und Altersvorsorge. Deshalb ist es von großer Bedeutung diese gegen die Folgen von Feuer, Leitungswasser oder Sturm abzusichern.

Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt nicht nur Schäden am Wohnhaus selbst, sondern auch an Anbauten oder Nebengebäuden. Ebenfalls mit versichert sind fest eingebaute Heizungs-, Sanitär- oder Elektroanlagen sowie Fußbodenbeläge. Immer wichtiger wird es aber auch, das geliebte Heim gegen Schäden durch Hochwasser oder starke Niederschläge abzusichern. Dies ist in Form einer zusätzlichen Elementarversicherung möglich.

Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung ist die optimale Ergänzung zur Bauleistungsversicherung. Sie sichert Schäden durch Brand, Explosion und Blitzschlag ab.